Europäische Wasserrahmenrichtlinie:
Was bedeutet das für Sie?
Mit der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie durch den Freistaat Sachsen im Sächsischen Wassergesetz entsteht für viele Hausbesitzer in Sachsen Handlungsbedarf:
1. Sämtliche teilbiologischen Kleinkläranlagen müssen bis spätestens 2015 durch vollbiologische Kleinkläranlagen ersetzt werden. Das kann durch Umrüstung oder Neubau geschehen.
Krenkel Abwassertechnik berät Sie zu diesem Thema gern - objektiv und kompetent. Wir sagen Ihnen, ob Sie von der Regelung betroffen sind, welche Möglichkeiten der Umrüstung sinnvoll wären oder ob ein Neubau die bessere Alternative darstellt.
2. Es dürfen nur noch vollbiologische Kleinkläranlagen neu gebaut werden.
Krenkel Abwassertechnik hilft Ihnen bei der Auswahl des geeignetsten Kleinkläranlagentyps. Wir informieren Sie über Fördermöglichkeiten und unterstützen Sie auf Wunsch von der Planung bis zur Inbetriebnahme und Wartung.
3. Ab 2010 müssen alle Hausbesitzer die noch eine teilbiologische Kleinkläranlage betreiben, also noch nicht umgerüstet oder neu gebaut haben, eine gesonderte Gebühr entrichten.
Krenkel Abwassertechnik hilft Ihnen bereits heute. Wir sagen Ihnen, wie lange sie noch mit Ihrer teilbiologischen Anlage planen können, wann Sie mit Umrüstung oder Neubau beginnen sollten und welche Fördermöglichkeiten helfen können, die Kosten zu reduzieren.